LPH : Klares „Nein“ zur Vertuschung !
Derzeitiger Stand:
2010 : Masterplan für Sanierung
2013: Gemeinderatsbeschluss: Generalsanierung;
Voranschlag € 14 MIO
(Tatsächl.: 16 MIO)
2016: GR-Minderheitsantrag (Hofbauer, NEOS,PUK ,F, Grüne) Überprüfung durch Rechnungshof „wegen zahlreicher Bedenken“
Juni 2016: Hofbauer gibt (gemäß GR-Gelöbnis)) über das Hinweisgebersystem der „Zentralstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption“ Informationen über auffallende Sachverhalte bei so genannter Happyland – Sanierung unter Hinweis auf parallel verlaufend RH-Prüfung
März 2017 : WKStA leitet die Causa zur weiteren Bearbeitung andie Staatsanwaltschaft Korneuburg weiter
14.Dezember 2018: Hofbauer wird als Zeuge bei Staatsanwaltschaft einvernommen. Vernichtender Rechnungshofbericht liegt bereits vor . (Der gesamte 104 Seiten umfassende Bericht des Rechnungshofes ist im Internet zu finden unter: „ Bericht des Rechnungshofes Stadtgemeinde Klosterneuburg und Sportstätten Klosterneuburg GmbH “ ( Rechnungshof GZ 004.500/011–1B1/18).
2 April 2019: Information , dass Staatsanwaltschaft Korneuburg (Zl 4 St 13/19y) im Zusammenhang mit der Sanierung des Freizeitzentrums Happyland wegen des Verdachtes nach §§ 146, 153 StGB Ermittlungen gegen ehemalige Verantwortliche der Sportstätten Klosterneuburg GmbH führt.
Hofbauer. „Sehr geehrter Herr Bürgermeister !
Im Namen der Steuerzahler ersuche ich um eine Rechenschaftsbericht !
Schließlich lautet der GR Beschluss vom 28.6.2013:
„Der Bürgermeister der Stadtgemeinde Klosterneuburg als Eigentümervertreter in der Generalversammlung der GmbH wird beauftragt, den Geschäftsführer der GmbH per Weisung auf die Umsetzung und Einhaltung der Entwurfsplanung sowohl in Ausführung als auch Finanzierung zu verpflichten.“
Wer sind die „ehemaligen Verantwortlichen“ ? Wo sind die Millionen ?