Rechnungshof – Kurzbericht zur Causa HAPPYLAND

Da wohl nur einige Mitbürgerinnen und Mitbürger und auch Mitglieder des Gemeinderates die Zeit aufbringen alle 104 Seiten auch nur zu „ überfliegen “ habe ich einige (keineswegs alle) „ Gustostückerln “ aus dem Rechnungshofbericht „ Stadtgemeinde Klosterneuburg und Sportstätten Klosterneuburg GmbH “ (Happyland) nachfolgend hier angeführt. Ich ersuche Sie / euch um Kenntnisnahme und auch um Verständnis für meine Aktivitäten zur Aufklärung der vielen offenen Fragen. Für weitere Hinweise bin ich dankbar.

Auch um Weiterleitung an eure Ihre / Freunde und Bekannten dieser Info ersuche ich Sie / euch. Es geht letztlich um die ordnungsgemäße Verwendung von Euren / Ihren Steuergeldern

 

Der 104 Seiten umfassende Bericht des Rechnungshofes ist im Internet zu finden

Bericht des Rechnungshofes Stadtgemeinde Klosterneuburg und Sportstätten Klosterneuburg GmbH  ( Rechnungshof GZ 004.500/011–1B1/18)

 

Mit freundlichen Grüßen

Peter Hofbauer

 

Es erhebt sich danach die Frage auf welcher Grundlage überhaupt unser Steuergeld an die Firmen verteilt wurden??

 

Seite 9 u.10 ..Die Grundlagen der Stadtgemeinde zur Sanierungsentscheidung

( Masterplan und Vorentwurfsplanung samt Kostenschätzung) waren nicht baureif. …Unter Berücksichtigung von Mehrkosten, wegfallenden Bauleistungen, verminderter Ausführungsqualität und Inanspruchnahme  der Reserve ergab sich eine Kostenüberschreitung von 4,26 Mio.€

Mängel:

Bei Begehungen fand der Rechnungshof eine Anlage vor, die teilw. unvollendet und mit groben Mängeln behaftet war. ( mehr als 100 Punkte !!)

Seite 17:  4,1 Der Geschäftsführer ( gleichzeitig Projektleiter) (Anm.: Herr Stefan Konvicka),  verfügte weder über eine bauspezifische Ausbildung noch über Erfahrungen in vergleichbaren Bauprojekten.

Der RH bemängelte, dass der Bürgermeister einen in Bauprojekten unerfahrenen und fachlich nicht ausgebildeten Projektsleiter bestellte..

(Hier sei folgendes angemerkt:

 Nach Bestellung eines neuen Geschäftsführers im Jahre      wurde Herr Stefan Konvica als Konsulent für die Geschäftsführung des Happyland bestellt . Dies lässt den Schluss zu, dass er sehr viel weiß…..ansonsten hätte man ihn ja nicht als Berater unter Vertrag genommen….)

 

. der RH wies darauf hin, dass der Bürgermeister auch nicht die Möglichkeit wahrgenommen hatte, die vereinbarte Projektorganisation und Funktionswahrnehmung gegenüber der Geschäftsführung einzufordern

Seite 18: massive Kritik an Generalplaner  und örtlicher Bauaufsicht

( Anm: Büro Maurer & Partner u. KPP Projektsteuerung)

Die Örtliche Bauaufsicht umfasste insbesondere Qualitätskontrolle, Übernahme und Abnahmen, Mängelfeststellung und Überwachung der Mängelbehebung, Führung des Baubuchs und Dokumentation der Arbeiten, Rechnungsprüfung , Bearbeitung von Mehr- und Minderkostenforderungen, Kontrolle der für die Abrechnung relevanten Massen ; Bauüberwachung und Koordination, Termin – und Kostenverfolgung sowie Behördenverfahren.

Die Qualitätskontrolle hatte durch regelmäßige Begehungen zu erfolgen;

Protokolle dazu lagen nicht vor.

Seite19 Übernahmen und Abnahmen führte die Örtliche Bauaufsicht teilweise nicht, wie vertraglich vereinbart, im Beisein der ausführenden Unternehmen und der Geschäftsführung durch

Seite 20, 6.2  Der RH kritisierte die unzureichende Aufgabenwahrnehmung der Örtlichen Bauaufsicht. Insbesondere kritisierte er, dass

-die Örtliche Bauaufsicht Qualitätskontrollen nur unzureichend durchführte und ein systematisches Mängelmanagement nicht erkennbar war,

– sie(die ÖBA )Bauabnahmen teilweise ohne ausführende Unternehmen und Geschäftführung durchführte

eine Dokumentation der Aufgabenerfüllung der Örtlichen Bauaufsicht (z.B. Baubuch, Monatsberichte, Fotodokumentation, Prüfberichte bei Nachträgen) fehlte oder nur rudimentär vorlag.

– die Mengenermittlung und Nachweise für die Deponierung der Baurestmassen entgegen dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 fehlten

die Örtliche Bauaufsicht Rechnungen ohne die erforderlichen Abrechnungsunterlagen freigab, obwohl deren Richtigkeit nicht feststellbar war

Seite 19  Die Funktionsfähigkeit der installierten Wärmepumpen bestätigt  die Örtliche Bauaufsicht .. im Dez. 2015, dennoch waren die Pumpen aufgrund nicht gegebener Funktionsfähigkeit im Juni 2017 noch nicht in Betrieb.

Entgegen der vertraglichen Vorgabe lagen weder ein Baubuch, noch Monatsberichte … noch eine Fotodokumentation vor

Seiten  20 – 21

Der Rh kritisierte insbesondere, dass die Örtliche Bauaufsicht

eine Dokumentation der Aufgabenerfüllung der ÖBA ( z.B. Baubuch, Monatsberichte, Fotodokumentation Prüfberichte bei Nachträgen) fehlte oder nur rudimentär vorlagen.

  • die Örtliche Bauaufsicht Rechnungen ohne erforderliche Abrechnungsunterlagen prüfte und zur Auszahlung freigab, obwohl die Richtigkeit nicht feststellbar war.

Anm:  Nach welchen Gesichtspunkten erfolgte die Geldverteilung?)

 (Anm Feber 2019: Gesamt wurden bis dato € 1.764.500,00 (netto) von Maurer & Partner ZT GmbH verrechnet, davon € 550.250,00 für die Örtliche Bauaufsicht. Von der Gesamtsumme wurde ein Betrag von € 96.348,68 einbehalten (d.h. es wurden € 1.668.151,32 ausbezahlt).

Seite 23 … die Kostenverfolgung sowie die Freigabe der von der Stadtgemeinde bereitgestellten Gelder nahm die Begleitende Kontrolle nicht vor.

(Anm: Baudirektor und dessen Stellvertreter)

Mitglieder der Begleitenden Kontrolle … seien nach Spannungen mit der Projektsteuerung vor Ort nicht mehr erwünscht gewesen und hätten sich auf Ersuchen der Geschäftsführung (Konvicka) und mit Billigung des BGm. aus den Besprechungen zurückgezogen.

(Anm. Den Mitgliedern der Begleitenden Kontrolle wurde eine a.o. Vorrückung gewährt, was mit erheblichen Mehrkosten für die Stadtgmde. verbunden ist.

Seite 24 : Generell hielt die Stadtgemeinde (?) fest, dass eine wirksame Kontrolle durch Kontrollorgane ( Begleitende Kontrolle, Baubeirat,  und Beirat aufgrund fehlender Informationen durch die Geschäftsführung (Konvicka) nicht möglich gewesen sei.

Seite 26  … statt der vorgesehenen Sanierung des Fußballhauptfeldes und der Außentennisplätze erfolget ein Situierungstausch. RH: Weder die Wirtschaftlichkeit der Neuerrichtung  noch die Zweckmäßigkeit der neuen Anordnung waren dokumentiert.

Die thermische Sanierung… war nicht mehr Teil des Projektes

Seite 27  Wegfall zahlreicher Maßnahmen angeführt: Sanierung der Gebäudehülle. Zusätzliche Tennishalle, .. Neuerrichtung Eislaufplatz.. etc… Gymnastikraum !!

Seite 29 .. Aktenvermerk oder Protokolle über Entscheidungsfindung lagen nicht vor.

Seite 31:  Die Bauteile Gastronomie und Allgemeinbereiche zeigten mit 185% und 55 % die größten Überschreitungen.

Die Sanierung der Eisportanlage überschritt die Kostenschätzung um 24 % obwohl die Sportstätten GmbH wesentliche Teile( z.B. Erneuerung der Kälteanlage- nicht ausführte

 

Seite 42 : der RH bemängelte, dass ..die unterbliebene Inbetriebnahme der Wärmepumpen die geplante Einsparung von bspw. 109.000 € im Jahr 2016 verfehlt wurde.

Seite 43 Thermische Sanierung:

Der Generalplaner prüfte die Berechnung nicht und stellte auch keine ergänzenden Berechnungen an.

 

Seite 47 Verbuchungspraxis:

Die Abrechnungsunterlagen, wie Aufmassblätter, Masseermittlungen und Abrechnungspläne, verblieben beim Generalplaner und standen der Sportstätten GmbH nicht zur Verfügung.

( Anm.. Auf Basis welcher Unterlagen erfolgte dann die Freigabe von Geldmittel an die Firmen??)

 

Seite 53  Eine der Ausschreibung vorangegangene Erkundung des Baubestandes konnte die Sportstätten GmbH nicht belegen.

(Anm. Wie konnte dann überhaupt eine Ausschreibung erfolgen, wenn man nicht wusste was, bzw wie saniert werden sollte ?? )

Seite 55: Dokumentationspflicht:

Der RH bemängelte die aufgezeigte ungenügende Dokumentation.

(Anm: Wie war Zahlungen an die Firmen möglich, wenn man nicht wusste, was eigentlich gemacht wurde ? )

Seite  73 Dennoch war der Geschäftsführer der Sportstätten GmbH im gesamten überprüften Zeitraum bei drei anderen Unternehmungen als ( Gesellschafter-) Geschäftsführer bestellt.

Seite 16.

Projektauftraggeber war der Geschäftsführer der Sportstätten GmbH. ( Anm.: Stefan Konvicka)Er hatte in dieser Funktion u.a. nach den Weisungen des Bürgermeisters, die Unternehmungsinteressen sicherzustellen, Aufträge zu erteile, Ziele vorzugeben und diese zu überwachen. Außerdem war der Geschäftsführer (Anm.: Stefan Konvicka) auch mit der Projektsleitung betraut und vertrat die Sportstätten GmbH auch in Ihrer Funktion als Auftraggeberin von Lieferungen und Leistung.

 

Insbesondere mit Kontroll – bzw.Beratungsaufgaben betraut war der Beirat der SportstättenGmbH  ( Anm: der gesamte Stadtrat) und der Baubeirat Anm.: Bgm. Schmuckenschlager und Str. Czerny)  sowie die Begleitende Kontrolle (Anm.: Baudirektor Fizthum und Stellv. Neubauer) Die Projektsteuerung sowie die Generalplanung und Örtliche Bauaufsicht waren Externen Unternehmen übertragen. ( Anm: BürosMaurer & Partner u. KPP Projektsteuerung)

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Peter Hofbauer

 

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.