REDUZIERUNG DER ANZAHL DER GEMEINDEORGANE

Zur Dezember-Gemeinderatssitzung 2014 wurde von den „Grünen“ ein Dringlichkeitsantrag betreffend „Optimierung der politischen Funktionen auf Klosterneuburger Gemeindeebene“ eingebracht. (Reduzierung der Stadträte von 9auf 13, Ortsvorsteher aus der Mitte der Gemeinderäte, Zusammenlegung der Umweltgemeinderäte mit dem Umweltstadtrat)Der Antrag wurde von ÖVP,SPÖ, STR. Pitschko, GRin Pröglhöf abgelehnt, Stimmenthaltung von GR.Dr. Schweeger) Der Antrag wurde dann auch als Wahlkampfthema der Grünen thematisiert.
Es wäre fair gewesen, wenn die Grünen auch erwähnt hätten, dass sie sich damit einem Dringlichkeitsantrag ( Reduzierung der Anzahl der Gemeindeorgane) von Peter Hofbauer vom Oktober 2009 (!!) inhaltlich angeschlossen hatten. Dem damaligen Dringlichkeitsantrag wurde mit 24 Stimmen ( ÖVP und Grünen !!) nicht einmal die Dringlichkeit zuerkannt. Die ach so bürgernahe, so demokratische, auf Zusammenarbeit etc. etc. ausgerichtete ÖVP wollte schon damals offensichtlich aus Gründen der Pfründesicherung über so eine Rationalisierungsmassnahme gar nicht sprechen. Die GRÜNEN auch nicht. ( Immerhin: „Man wird ja noch gescheiter werden dürfen“)


Text des von Gemeinderat Dipl.Ing. Peter Hofbauer 2009 eingebrachten Dringlichkeitsantrages, dem damals von der ÖVP-GRÜNEN „Koalition“ die Dringlichkeit nicht zugestanden wurde, also abgelehnt wurde, überhaupt darüber zu reden.

zu diesem Thema siehe auch:
PROGRAMM – THEMENSCHWERPUNKT:
RATHAUS / VERWALTUNG/ GEMEINDERAT


Gemeinderat Senatsrat a. D.
Dip.Ing. Peter Hofbauer

Dringlichkeitsanträge zur Sitzung des Gemeinderates am 2. Oktober 2009

Gegenstand: Reduzierung der Anzahl der Gemeindeorgane in der kommende Gemeinderatperiode

Sachverhalt:

Gemäß § 24 der NÖ Gemeindeordnung darf die Anzahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes (Stadtrates) den dritten Teil der Zahl der Gemeinderäte nicht übersteigen. Die Stadtgemeinde Klosterneuburg schöpft zum Unterschied von vergleichbaren Städten die Möglichkeit 13 Stadträte (von insgesamt 41 Gemeinderäten) zu bestellen voll aus.

Darüber hinaus bestellt der Bürgermeister von Klosterneuburg, ebenfalls zum Unterschied von vergleichbaren Städten, für 6 Ortsteile von Klosterneuburg je einen Ortsvorsteher, der nicht dem Gemeinderat angehört. Gemäß § 40 NÖ Gemeindeordnung ist als Ortsvorsteher nach Möglichkeit ein im betreffenden Ortsteil wohnhafter Gemeinderat zu bestellen. Da diese Möglichkeit de facto besteht wird in Klosterneuburg seit Jahrzehnten dieser gesetzlich geregelten Verpflichtung nicht entsprochen. Auf diesen Umstand hat der Antragsteller in den vorangegangenen Gemeinderatsperioden wiederholt hingewiesen und hat verlangt, dass als Ortsvorsteher Mitglieder des Gemeinderates zu bestellen sind. Vom Antragsteller wurde also nicht die Abschaffung der Ortsvorsteher verlangt, wie dies bedauerlicherweise offensichtlich durchschaubaren parteitaktischen Gründen behauptet wird.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass die Funktion des Umweltgemeinderates von einem Mitglied des Gemeindevorstandes (Sinnvoller Weise von einem „Umweltstadtrat“)ausgeübt wird.

Bei einer Reduzierung von 13 auf gesetzlich erforderliche 9 Mitglieder des Gemeindevorstandes ergäbe sich eine Einsparungsmöglichkeit von rd. € 6000-
pro Monat.
Bei dem Gesetze entsprechenden Bestellung von Gemeinderäten als Ortsvorsteher ergäbe sich eine Einsparungsmöglichkeit von rd. € 3000.- pro Monat.

Die Übernahme der Funktion eines Umweltgemeinderates durch den Umweltstadtrat und die Einsparung von derzeit zwei Umweltgemeinderäten würde zusätzlich eine Einsparung von
rd. € 1000.- bringen.

Eine Reduzierung der Anzahl der Gemeindorgane entsprechend oben angeführten Möglichkeiten würde demnach in Summe eine Einsprung von rund € 10.000- pro Monat bringen.

In Anbetracht des tatsächlich für ihre Tätigkeiten erbrachten Zeit- und sonstigen Aufwandes der Mehrzahl der genannten Gemeindeorgane ist eine Reduzierung der Anzahl der Gemeindorgane durchaus möglich, ohne dass damit auch nur irgendeine Einschränkung der Leistungen für die BürgerInnen von Klosterneuburg verbunden wäre.
Darüber hinaus besteht kein Zweifel, dass die Ausschöpfung der Möglichkeiten für Einsparungen im Rahmen der Gemeindeverwaltung im Hinblick auf die sich aus der allgemeinen Finanzkrise ergebenden Notwendigkeiten für jeden verantwortungsbewussten Kommunalpolitiker als Gebot der Stunde anzusehen ist und dies auch den diesbezüglichen -bisher weitgehend nur angekündigten- Intentionen der Bundesregierung entspräche.

Daher stellt Gemeinderat Dipl.Ing. Peter Hofbauer die Dringlichkeitsanträge:

1.Antrag:

    Die von GR Dipl.Ing. Peter Hofbauer im Sachverhalt angeführten Einsparungsmöglichkeiten werden im Verwaltungsausschuss behandelt. Eine Ablehnung bzw. teilweise Ablehnung der im Sachverhalt angeführten Vorschläge ist stichhaltig und nachvollziehbar zu begründen. Ein entsprechender Bericht ist dem Gemeinderat in der Gemeinderatssitzung im Dezember vorzulegen.

2.Antrag:

      Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Klosterneuburg beschließt die im folgenden angeführte Resolution:
    Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Klosterneuburg empfiehlt dem nach der Gemeinderatswahl 2010 konstituierten Gemeinderat die Reduzierung der Gemeindeorgane entsprechend den im Sachverhalt angeführten Möglichkeiten. Die eingesparten Geldmittel sind zu 50 % gebunden für die zu den der derzeitigen Aufwendungen zusätzliche Förderung von Jugendsport und zu 50 % für die zu den derzeitigen Aufwendungen zusätzliche Unterstützung von Sozialprojekten. ( z.B.SOMA-Markt)

Begründung der Dringlichkeit:

Beide Anträge sind noch in der nunmehr auslaufenden Funktionsperiode des Gemeinderates zu beschließen.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.